Kostenübernahme ARGE
Die ATM hat nachgewiesen, dass die Anforderungen der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)“ erfüllt sind.
Dies bedeutet, dass für alle erwähnten Maßnahmen Kostenübernahmen der Lehrgangsteilnahmen über ALG I/II, WeGebAU 2007, Bildungsscheck NRW, Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und über Versicherungsträger möglich sind.
Bildungsgutscheine dienen der Finanzierung von Weiterbildung. Vergeben werden sie von Beratern der örtlichen Agenturen für Arbeit. Er beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und den Förderhöchstbetrag und ist drei Monate gültig. Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (Tagespendelbereich).
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Es ist eine sogenannte “Kann-Leistung”, über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Berater.
Einen Bildungsgutschein kann bekommen, wer arbeitslos gemeldet ist und wenn eine Förderung notwendig ist. Die Interessenten müssen ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. “Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?”
Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.
Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur unter zugelassenen (zertifizieren) Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung (”Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)”) verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können.
Unsere von der fachkundigen Stelle zugelassene Weiterbildungsmaßnahme wurde unter der Maßnahmennummer 139 1049 2009 und der Trägernummer 139/3919 erfasst. Diese Nummern sind bei Anfragen und Mitteilungen an die Agentur für Arbeit (AA) immer mit anzugeben.
Weitere Infos erhalten Sie über das ATM Sekretariat: 04192 899558
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