Etappensieg für Naturheilkunde und Tierheilpraktiker

Etappensieg für Naturheilkunde: Petitionsausschuss gegen Bürokratisierung alternativer Therapiemethoden – atm

Das Tierarzneimittelgesetz soll auf EU-Ebene novelliert werden. Die im Entwurf stehenden Formulierungen würden eine extreme Einschränkung in der Anwendung von Naturheilverfahren nach sich ziehen und Tierheilpraktikern die Arbeit erheblich erschweren. Dagegen wehrte sich der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) in Kooperation mit anderen Fachverbänden mit einer im Bundestag eingebrachten Petition. Nach Prüfung der Argumente hat jetzt der Petitionsausschuss des Bundestages eine Empfehlung an die Bundesregierung ausgesprochen, die der Argumentation der eingebrachten Petition folgt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt der Bundesregierung, in den Verhandlungen zum neuen EU-Tierarzneimittelgesetz (EU-TierAMG) klar Position zu beziehen für natürliche Heilverfahren wie Akupunktur, Phytotherapie und Homöpathie und dafür, dass „Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können“, wie es in einer Meldung des Informationsdienstes „Heute im Bundestag“ heißt (hib 177 v. 22.3.2017).

Deutschland solle sich im Rahmen der laufenden Beratungen zur Revision des EU-Tierarzneimittelrechts für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen, heißt es darin weiter, denn die „EU-Verordnung COM (2014 558) enthalte Rechtsvorschriften, die künftig der Anwendung von homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln entgegenstünden“, so der Petitionsausschuss. Bliebe es beim ursprünglichen Wortlaut der Novelle, wäre nach der Einschätzung des Ausschusses die „Bandbreite natürlicher Therapiemittel“ eingeschränkt.

Überzeugende Arbeit des FNT

Ein großer Erfolg für die unermüdliche und engagierte Überzeugungsarbeit des Fachverbandes Niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) und anderer kooperierender Verbände, die sich seit Bekanntwerden vorgeschlagener Inhalte des neuen EU-TierAMG massiv gegen entsprechende Gesetzesinhalte gewehrt haben. So wurden im vergangenen Jahr zehntausende Unterschriften für die Petition gegen naturheilkundefeindliche Inhalte der TierAMG-Novelle gesammelt und dem Petitionsausschuss die Gegenargumente zur Prüfung vorgelegt.

In den vergangenen Jahrzehnten ist es immer wieder zu massiven Anfeindungen und Verunglimpfungen von Tierheilpraktikern gekommen. Grund dafür sind fehlende Richtlinien, die einen Qualitätsstandard der Ausbildung sichern und ein klares Berufsbild formulieren. Die ATM ist seit Jahrzehnten Vorreiter für eine medizinisch anspruchsvolle, professionelle Berufsausbildung auf diesem Sektor und setzt sich zusammen mit dem FNT und anderen Berufsverbänden für den Fortbestand und die Anerkennung von Tierheilpraktikern und Naturheilkunde-Verfahren ein.

Bürokratisierung verhindern

Anlass für die Änderung des Tier-AMG ist ursprünglich die strengere und wegen zunehmender Resistenzbildung dringend notwendige Regulierung der Anwendung von Antibiotika gewesen. Doch würden die im Entwurf vorgesehenen Formulierungen beibehalten, ergäbe sich daraus nach Ansicht des Ausschusses eine „übermäßige Bürokratisierung alternativer Therapiemethoden“ sowie eine „starke Einschränkung in der Anwendung natürlicher Alternativen zur Schulmedizin und eine erhebliche Kostensteigerung für die Tierhalter“. Daraus resultierten ferner „erhebliche Nachteile für den Berufszweig der Tierheilpraktiker, die sich mit der alternativen Behandlung von Tieren befassen“, wird der Ausschuss im hib zitiert.

Der Petitionsausschuss des Bundestages ist das Bindeglied zwischen Bevölkerung und Regierung, deren „Seismograph“, der Stimmungen aufzeichnet und weiter gibt. Er prüft Einwände aus der Bevölkerung gegen Gesetzesvorhaben, die als Petition beim Bundestag eingereicht werden, hinsichtlich ihrer Argumente und entscheidet, ob entsprechende Vorlagen aufgrund dieser Argumente noch einmal kritisch hinterfragt werden sollten.

Tierheilpraktiker schützen

Die im vergangenen Jahr zur Novelle des Tier-AMG unter Federführung des FNT eingereichte Petition überzeugte den Petitionsausschuss. „Die für Tierhalter derzeit bestehenden Möglichkeiten, sich für allopathische (Anm. d. Autorin:schulmedizinische) Tierarzneimittel oder Mittel alternativer Richtungen, wie etwa homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, entscheiden zu können, soll nach Auffassung der Bundesregierung auch unter den Vorzeichen des künftigen neuen EU-Arzneimittelrechts uneingeschränkt fortbestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Außerdem „sollten Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.“ (hib) Die Verhandlungen zur genannten EU-Verordnung auf europäischer Ebene seien noch nicht abgeschlossen, heißt es ferner, und die Abgeordneten empfehlen deshalb die Weiterleitung der Petition an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, damit sie dort als Material zur Verfügung steht und sie dem Europäischen Parlament zugeleitet werden kann.

Dozenten und Autoren ATM - Autorin Patricia Lösche

Patricia Lösche

Patricia Lösche ist freie Autorin, Text- und Bild-Journalistin. Der Dolmetscher-Ausbildung folgten Biologie- und Journalistik-Studium, freier und redaktioneller Journalismus für verschiedene große Verlage. Später dann die Ausbildung zur Tierheilpraktikerin an der ATM und die Tierpsychologie-Ausbildung an der ATN. Empathie, Achtung und Verständnis auf Augenhöhe im Umgang mit Tieren sind Patricia Lösche ein besonderes Anliegen. Seit 2014 schreibt sie für ATM und ATN Blogbeiträge, ist Autorin von Skripten und betreut als Tutorin die Studierende unterschiedlicher Fachbereiche.

In die Wissensvermittlung fließen mehrjährige Praxis-Erfahrungen aus der naturheilkundlichen Behandlung von Pferden, Hunden und Katzen ebenso ein, wie die jahrzehntelange Erfahrung eigener Tierhaltung. Sie ist Mitglied im Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) und 1.Vorsitzende im Berufsverband der Tierverhaltensberater und –trainer (VdTT).

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