Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB

für die Lehrgänge Tierphysiotherapie, Tierheilpraktiker, Tierosteopathie, Tierchiropraktik, Tierpsychosomatik und Hundesportwissenschaften sowie den durch die ZFU staatlich zugelassenen Lehrgang Hundegesundheitstrainer

I. Anmeldung / Vertragsschluss / Ausbildungsbeginn

Mit Ihrer Anmeldung zu einem unserer Lehrgänge bieten Sie uns den Abschluss des Ausbildungsvertrages verbindlich an. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung, durch diese erklären wir die Annahme Ihres Antrages, und der Vertrag zwischen uns kommt zustande. Eine rechtliche Verpflichtung zur Annahme Ihres Angebotes besteht für uns nicht. Die Ausbildungsberechtigung durch uns setzt Ihre Volljährigkeit und Ihre Geschäftsfähigkeit voraus.

Der konkrete Ausbildungsbeginn wird unter Berücksichtigung Ihres Wunschtermins und der tatsächlichen Möglichkeiten festgelegt und Ihnen mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie zugleich die Zahlungsaufforderung zum Ausgleich der einmalig anfallenden Gebühr für den elektronischen Studienassistenten. Mit Ausgleich dieser Gebühr oder wirksamer Erteilung eines diesbezüglichen SEPA-Lastschriftmandates wird Ihnen das erste Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt / freigeschaltet. Mit Erhalt desselben beginnt die im Rahmen Ihres Widerrufsrechtes geltende 14-tägige Widerrufsfrist (vgl. Widerrufsrecht).

II. Ausbildungsinhalte / Lernmethode

Wir bilden Sie in kurativen Tierberufen aus. Die Ausbildungs-, und Lernangebote richten sich nach der Art des gewählten Lehrgangs und werden durch ein multimediales
Lernkonzept unterstützt. Die Einzelheiten der jeweiligen Ausbildungsgänge entnehmen Sie bitte für den jeweiligen Lehrgang unserer Übersicht unter:

Tierheilpraktiker-Ausbildung
www.atm.de/tierheilpraktiker-ausbildung/inhalt-verlauf#thpleistungspaket

Tierphysiotherapie-Ausbildung
www.atm.de/tierphysiotherapie-ausbildung/inhalt-verlauf#leistungspaket

Tierosteopathie-Ausbildung
www.atm.de/tierosteopathie-ausbildung

Tierchiropraktik-Ausbildung
www.atm.de/tierchiropraktik-ausbildung

Integrative Manuelle Therapie
www.atm.de/integrative-manuelle-therapien

Hundesportwissenschaften-Weiterbildung
www.atm.de/hunde-sportwissenschaften-weiterbildung#leistungspaket

Tierpsychosomatik
www.atm.de/tierpsychosomatik-ausbildung.de

Hundegesundheitstrainer
www.atm.de/hundegesundheitstrainer-ausbildung

Die dortige Darstellung ist Vertragsbestandteil. Abhängig von dem gewählten Ausbildungsgang wird zwischen Präsenzseminaren, Onlineseminaren und Praktika
unterschieden. Präsenzseminare und Onlineseminare sind hierbei im Inhalt gleichwertig und können im Bedarfsfalle durch die jeweils andere Unterrichtsform ersetzt
werden, ohne dass hierdurch eine wesentliche Änderung des Ausbildungsganges begründet wird. Praktika finden stets in Präsenz statt. Das Recht, ein Präsenzseminar
durch ein inhaltlich gleichwertiges Onlineseminar zu ersetzen, besteht insoweit insbesondere vor dem Hintergrund staatlicher Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung.
Das Recht besteht aber auch aus betrieblichen Erfordernissen und bedarf keiner Begründung. Darüber hinaus bleiben geringfügige inhaltliche Änderungen der
Lehrpläne der Ausbildungsgänge und der Seminarinhalte sowie die Auswahl der berufenen Dozenten vorbehalten.

Über Ihren ausbildungsbegleitenden elektronischen Studienassistenten (online) erhalten Sie individuelle Betreuung und Zugang zu verschiedenen sich zu einer
interaktiven Lernplattform („Atmentis“) ergänzenden Ausbildungsmaterialien: ConnectiBooks, Videoseminare, Webinare und Videos.

Die interaktiven ConnectiBooks sind ausdruckbar und stehen Ihnen im Bedarfsfall auch als klassisches Ausbildungsskript zur eigenen Nutzung zur Verfügung. Die
Videothek, die auch über die notwendigen Ausbildungsinhalte hinaus von Ihnen genutzt werden kann, umfasst mehrere tausend Videos. Jedem Ausbildungsgang ist
insoweit die Nutzungsberechtigung für eine bestimmte Anzahl von Videos zugeordnet.

III. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Ihnen zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien, seien sie elektronisch oder in Druckform, unterliegen im Einzelnen und als Gesamtkonzept unserem Urheberrecht. Wir stellen Ihnen diese im Zuge der Ausbildung zur Erreichung Ihres Ausbildungszieles und der eigenen Wissenserweiterung zur Verfügung. Bezogene und ausgedruckte Materialien dürfen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften für eigene Zwecke weiter genutzt werden. Einer darüberhinausgehenden Nutzung stimmen wir nicht zu. Es ist Ihnen insbesondere untersagt, die Ihnen zur Verfügung gestellten Medien Dritten zur Nutzung zugänglich zu machen, sie für andere als eigene private Zwecke ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu veräußern. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Urheberrecht straf- bewehrt sind und wir diese rechtlich verfolgen.

IV. Seminare / schulinterne Praktika

Die zu einem Ausbildungsgang gehörigen Präsenzseminare finden an dem vorgegebenen oder von Ihnen gewählten Seminarort bzw. dem nächsterreichbaren /
verfügbaren Ort statt. Wir teilen Ihnen diesen unter Berücksichtigung Ihrer Anmeldung mit. Anspruch auf einen bestimmten Seminarort besteht nicht, da das Angebot
auch durch die wechselnden Anmeldungen / Verfügbarkeit der Dozenten bestimmt wird. Der Unterricht findet an den belegten Tagen in Lerneinheiten à 45 Minuten statt
und umfasst zwischen 2 bis 8 Unterrichtsstunden (einschließlich Pausenzeiten).

Sämtliche Seminare werden im Rotationsprinzip durchgeführt. Sollte ein Pflichtseminar aufgrund von Erkrankung des Dozenten oder anderen in unserem Verantwortungsbereich liegenden Umständen ausfallen, so wird Ihnen eine digitale Aufzeichnung als Ausgleich zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für den Ausfall von Pflichtseminaren aufgrund staatlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt. Darüber hinaus bestehen keine Kostenerstattungsansprüche. Die vorgesehenen schulinternen Praktika finden bundesweit statt. 

Die Gebühren der Präsenzseminare, Onlineseminare und der schulinternen Praktika sind von dem Ausbildungsentgelt umfasst. Dies gilt nicht für Ihre individuellen
Anreise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegung während der Präsenzzeiten. Für diese ist selbst Sorge zu tragen. Ihre Teilnahme an Seminaren/Praktika erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, insbesondere erfolgt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Ihnen eingebrachter Gegenstände und Garderobe. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Wir haften insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit Seminare/ Praktika tierbegleitet stattfinden, wird darauf hingewiesen, dass die Arbeit mit Tieren stets gefahrgeneigt ist. Die Seminarteilnehmer tragen Ihre Entscheidungen selbstverantwortlich und freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, an einzelnen Übungen, denen man sich nicht gewachsen fühlt, teilzunehmen. Sie sind jedoch verpflichtet, den vor Ort gegebenen Sicherheitshinweisen Folge zu leisten. Soweit Sie mit Ihrem eigenen Tier an Seminaren / Praktika teilnehmen, bleiben Sie für dieses Halter im Sinne des § 833 BGB und stellen uns hiermit von Haftungsansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung durch Ihr Tier beruhen, frei.

V. Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer der Lehrgänge „Tierheilpraktiker“ und „Tierphysiotherapie“ sowie des Kombinationslehrgangs „Tierphysiotherapie und Tierheilpraktiker“ betragen
jeweils 24 Monate. Die ergänzenden Lehrgänge „Osteopathie“ und „Chiropraktik“ haben eine Ausbildungszeit von jeweils 12 Monaten. Die Ausbildung Psychosomatik hat
eine Ausbildungsdauer von 14 bzw. 24 Monaten. Die Ausbildungsdauer des Ausbildungsganges „Hunde-Sportwissenschaften“ beträgt 11 Monate für ATM-Absolventen und 15 Monate für Externe und entspricht der Anzahl der angegebenen Raten und Lektionen.

VI. Prüfungsvorbereitungsjahr / Abgeltung von Ausfallzeiten

Nach Ablauf der regulären Ausbildungsdauer von 12/24 Monaten (vgl. „Ausbildungsdauer“) haben Sie bei uns weitere 12 Monate kostenfrei die Gelegenheit zur
individuellen Prüfungsvorbereitung. Während dieses Zeitraumes stehen Ihnen sämtliche Ausbildungsmaterialien, insbesondere der Zugang zu Ihrem individuellen
elektronischen Studienassistenten nebst elektronischen Lehrmaterialien in vollem Umfang weiterhin zur Verfügung. Das Prüfungsvorbereitungsjahr kann von Ihnen auch
genutzt werden, um während der regulären Ausbildungszeit nicht wahrgenommene Seminare und Praktika nachzuholen.

Sollte das Ihnen von uns zur Verfügung gestellte interaktive Lernsystem, z.B. der elektronischen Studienassistenten oder die ConnectiBooks, während Ihrer Ausbildungszeit aufgrund technischer Störungen/Wartung oder Aktualisierung zeitweise nicht zur Verfügung stehen, so gelten diese Zeiträume mit der weiteren
kostenfreien zur Verfügungstellung im „Prüfungsvorbereitungsjahr“ als abgegolten.

VII. Verlängerung der Ausbildungszeit

Nach Ablauf der regulären Ausbildungsdauer von 12/24 Monaten (vgl. „Ausbildungsdauer“) zuzüglich des „Prüfungsvorbereitungsjahres“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung je nach Ihrem individuellen Bedarf, um bis zu 2 x je 12 weitere Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen 400 € / 12 Monate. Während dieses Zeitraumes stehen Ihnen sämtliche Ausbildungsmaterialien, insbesondere der Zugang zu Ihrem individuellen elektronischen Studienassistenten nebst elektronischen Lehrmaterialien (ConnectiBooks / Videos) in vollem Umfang weiterhin zur Verfügung. Die verlängerte Studienzeit kann von Ihnen auch genutzt werden, um während der regulären Ausbildungszeit nicht wahrgenommene Seminare und Praktika nachzuholen.

VIII. Abschlussprüfung

Mit Abschluss der Ausbildung und über den Zeitraum von sich anschließen- den weiteren 24 Monaten haben Sie die Möglichkeit, sich zu der jeweiligen Abschlussprüfung des gewählten Ausbildungsganges anzumelden. Mit der Anmeldung zu den Prüfungen fallen gesonderte Kosten, wie ausgewiesen (vgl. „zusätzliche Gebühren / Kosten“), an. Die Prüfungen unterliegen der Prüfungsordnung des jeweiligen Lehrganges in ihrer Fassung zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns. Sind gemessen am Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung seit Ausbildungsbeginn mindestens drei Jahre oder mehr verstrichen, gilt für die Prüfung die zu diesem Zeitpunkt gültige Prüfungsordnung. Es handelt sich um eine schulinterne Prüfung ohne öffentlich-rechtlichen Anerkennungsanspruch.

IX. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Ausbildungsvertrag endet mit seinem Ablauf. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres mit einer Frist von vier Wochen nach Lehrgangsbeginn, nach dem Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Das wechselseitige Recht der Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

Mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung endet Ihre Bezugsberechtigung hinsichtlich der Ausbildungsinhalte. Der Zugang über den elektronischen Studienassistenten wird beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt Im Falle der Kündigung haben Sie denjenigen Anteil der Gesamtkosten Ihrer Ausbildung zu tragen, die dem Wert unserer Ausbildung, während der vereinbarten Ausbildungsdauer entspricht. Hierbei zählen begonnene Monate als ganze Monate. Nicht erstattet wird die neben der Ausbildungsvergütung anfallende Gebühr für den elektronischen Studienassistenten.

IX a. Beendigung der Vertragsverhältnisses beim Fernlehrgang Hundegesundheitstrainer

Der von Ihnen und uns geschlossene Ausbildungsvertrag endet regulär nach 12 Monaten („Grundlagen der der Anatomie, Physiologie und Allgemeinen Pathologie“)
bzw. 27 Monaten („Hundegesundheitstrainer“) mit seinem Ablauf. Auf Ihren Antrag hin kann die individuelle Ausbildungszeit kostenlos um bis zu 12 Monate verlängert
werden.

Die Ausbildungsdauer beträgt aber zumindest 6 Monate. Zum Ablauf des ersten Halbjahres besteht mit einer Frist von 6 Wochen (zu dem endenden Halbjahr) die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Nach Ablauf des ersten Halbjahres können Sie jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Die ordentlichen Kündigungen bedürfen keiner Begründung, aber der Schriftform. Das wechselseitige Recht der Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt. Mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung endet Ihre Bezugsberechtigung hinsichtlich der Lehrgangsinhalte. Der Zugang über den elektronischen Studienassistenten wird beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt bezogene und ausgedruckte Materialien dürfen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu III. weiter genutzt werden.

Im Fall Ihrer Kündigung haben Sie denjenigen Anteil der Gesamtkosten des Ausbildungsganges zu tragen, die dem Wert des Lehrganges während der vereinbarten Lehrgangsdauer entspricht. Hierbei zählen begonnene Monate als ganze Monate.

XI. Änderungen / Anpassungen / Gebühren Dritter

Wir behalten uns vor, diese Ausbildungsbedingungen anzupassen, soweit zur Vertragserfüllung oder Erreichung Ihres Ausbildungszieles erforderlich/ sachdienlich,
sowie für die Zukunft diese Bedingungen unter rechtzeitiger Bekanntgabe von zumindest drei Monaten zu ändern, ohne dass der wesentliche Regelungsgehalt Ihres
Ausbildungsvertrages betroffen ist. Soweit unter „Zusätzliche Gebühren / Kosten“ (s.o.) Prüfungsgebühren externer Anbieter (IHK) anteilig beziffert sind, behalten wir
uns vor, etwaige dortige Preisanpassungen nach Mitteilung anteilig an Sie weiterzugeben.

XII. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Sie erhalten unsere allgemeinen Datenschutzinformationen mit der Anmeldebestätigung zur Information
übersandt. Sie können diese aber auch einsehen unter: www.atm.de/datenschutzerklaerung

XIII. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder im Verlauf des Vertragsverhältnisses werden, so berührt dies nicht den Bestand im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn unter Berücksichtigung des wechselseitigen Willen der Vertragspartner der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem oder über das Bestehen dieses Vertrages ist der Ort des allgemeinen Gerichtsstandes des Ausbildungsteilnehmers, also in der Regel Ihr Wohnsitz.

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