Starkes Netzwerk der ATM

Kooperationspartner der ATM Akademie

Arbeiten in einem guten Netzwerk mit starken Kooperationspartnern

Kooperationen mit namhaften Instituten und Verbänden

Wer als Institut Ausbildungen anbietet, die nicht den staatlich anerkannten, traditionellen Berufsausbildungen folgen, braucht, um im Markt bestehen zu können, einen exzellenten Leumund. Wenn Sie sich für eine solche Ausbildung entscheiden, möchten Sie sich zu Recht ein Bild davon machen,  ob das, was angeboten wird,  überhaupt Ausbildungsqualität hat. Dazu hat der Gesetzgeber bereits vor Jahrzehnten Qualitätssiegel in Form von Gesetzen geschaffen.  Von Anfang an war es für die ATM klar, dass wir diesen Anforderungen genügen wollen und werden. Mehr als das: Es ist uns ein Bedürfnis, diese Anforderungen zu übertreffen.

So ist es denn nur eine Formsache, wenn wir die Lehrmaterialen neu konzipierter oder neu orientierter Ausbildungen der ZFU zur Genehmigung vorlegen. Auch unser Bemühen um die Anerkennung als Weiterbildungsinstitut nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) in Schleswig-Holstein war für uns eine Selbstverständlichkeit. Und weil die von uns angebotenen Ausbildungen meist in die Selbständigkeit führen, war uns auch die Integration betriebswirtschaftlicher Kenntnisse in Kooperation mit der IHK Schleswig-Holstein wichtig.  Zusammen mit der Anerkennung durch die Verbände bieten wir Ihnen eine umfassende Qualitätssicherung für Ihre Ausbildung. Auch wenn – oder gerade weil – es sich um innovative Berufe handelt.

Qualitätssiegel, die für sich sprechen

IHK-Kooperation

In enger Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein hat die ATM vor einigen Jahren den Zertifikatslehrgang „Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen für Tiernaturheilkunde und Tiertraining (IHK)“ entwickelt. Dieser Lehrgang ist für Schüler der Tierphysiotherapie und Tierheilpraktiker Ausbildung an der ATM bereits im Lehrmaterial enthalten und muss nicht zusätzlich gebucht werden. 

ZFU zugelassen

Die Lehrmaterialien der ATM sind von der ZFU  nach dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) überprüft und zugelassen worden. Dieses Gesetz sorgt seit 1976 dafür, dass Ausbildungen, die ganz oder wesentlich über Fernunterricht erfolgen, gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen. Für die Zulassung müssen alle Lehrmaterialien bei der ZFU eingereicht und von ihr genehmigt werden.

Qualitätssiegel WBG

Die Anerkennung über das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) setzt unter anderem voraus, dass „die Veranstalter hinsichtlich der Qualifikation ihrer Lehrkräfte, der verbindlichen Festlegung von Bildungszielen, der Qualität ihres Angebotes sowie der räumlichen und sachlichen Ausstattung eine sachgemäße und teilnehmerorientierte Bildung gewährleisten.“ (§17/3)

Fach-Verbände für Tierheilpraktiker, Tierverhaltenstherapeuten und -Trainer

VDTT

Eine Mitgliedschaft im VdTT (Verband der Tierverhaltenstherapeuten und -trainer) setzt eine qualitativ hochwertige Ausbildung voraus. Umfangreiches ethologisches Wissen und fachliches Know-How sind eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft.  Für Absolventen von Ausbildungsstätten mit VdTT-Anerkennung gilt: Sie brauchen keine zusätzliche Aufnahmeprüfung absolvieren, wenn sie dem VdTT beitreten möchten.

FNT

Der FNT (Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker) fordert von seinen Mitgliedern die Verknüpfung von Schulmedizin und Naturheilkunde. Eine Mitgliedschaft ist nur möglich mit Nachweis einer fundierten Grundausbildung in den Bereichen Naturheilkunde, Anatomie, Pathologie, Differenzialdiagnostik und rechtlichen Grundlagen. ATM-Absolventen erfüllen diese Voraussetzungen.

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Für Pferdephysiotherapeuten

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