Doping bei Pferden: Auch Naturheilmittel sind verboten

Doping bei Pferden: Auch naturheilkundliche Mittel stehen auf dem Index – Foto: pixabay

Doping ist verboten, auch im Pferdesport. Wer an Turnieren teilnimmt, darf die Leistung seines Pferdes nicht unerlaubt steigern. Auf der Verbotsliste stehen aber nicht nur chemische Medikamente. Auch Globuli, Kräuter und Salben mit natürlichen Wirkstoffen fallen unter die Doping-Richtilinien der FN.

Da hat man über Monate hart trainiert, die Nennungen sind abgeschickt, und dann: Das Pferd läuft grad zu Beginn der Turniersaison nicht richtig rund: Es mangelt an Leistungsbereitschaft, die Konzentration lässt zu wünschen übrig, das Pferd ist nicht krank – aber auch nicht topfit. Da kommt der eine oder andere schon mal in Versuchung, etwas nachzuhelfen.

Doping von Pferden verstößt gegen Tierschutz

Als unerlaubte Leistungssteigerung ist alles definiert, was ein Pferd veranlasst, mehr Leistung zu bringen, als es ohne diese Maßnahmen bringen könnte. Sei es aus körperlichen oder aus psychischen Gründen. Das Regelwerk der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zum Thema Medikamenten-Missbrauch im Pferdesport ist streng. Es entstand als notwendige Reaktion auf Doping-Skandale in der Vergangenheit. Mit illustren Namen wie Ulla Salzgeber (Rusty/Testosteron), Meredith Michaels-Beerbaum (Shutterfly/Acepromazin), Ludger Beerbaum (Goldfever/Cortison), Isabell Werth (Whisper/Fluphenazine und El Santo NRW/Cimetidin).

Doping ist nicht nur unsportlich, sondern verstößt gegen Tierschutzgesetz:

Aus den Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport, herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Ein Pferd mit einer Erkrankung, die seine Nutzung ausschließt oder einschränkt, darf bis zu seiner Gesundung nicht oder nur soweit eingesetzt werden, als es seinem Zustand angemessen ist und die Nutzung nicht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt.“

§3 Tierschutzgesetz : „ Es ist verboten, …an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden .“

Doping – bei Hobbyreitern meist Unwissenheit

Der Springreiter Christian Ahlmann verpatzte seine Olympia-Beteiligung (2008 in Hongkong): Er behandelte sein Pferd Cöster mit Capsaicin. Capsaicin ist der Scharfmacher in Chilischoten und kommt auch in der Naturheilkunde zum Einsatz. Auf der Haut erzeugt es starke Hitzesensationen. In der Humanmedizin wird das beispielsweise für Rheumasalben genutzt. Damit behandelte Pferdebeine reagieren extrem empfindlich auf Berührung, und Springpferden soll dieser verbotene Einsatz das Touchieren der Hindernisstangen verleiden. Ahlmann sagte allerdings aus, er habe den Rücken Cösters damit behandelt. Darum gab es keine Sperre wegen Doping, sondern wegen unerlaubter Medikation.

Hobbyreiter dürften selten mit Absicht zum Pferde-Doping greifen. Hier ist es eher schlichte Unkenntnis. Viele verwenden inzwischen Naturheilmittel zur Behandlung oder Gesunderhaltung ihrer Pferde, oft auch in Selbstmedikation und ohne genaues Wissen um medizinische Wirkungen. Dass sie damit nicht „aus dem Schneider“ sind, zeigt ein Blick auf die „Dopingliste“, das Verzeichnis der verbotenen Substanzen im Sport und im Training. Pikanterie am Rande: Mit den verbotenen Homöopathika wird etwas verbannt, dessen Wirksamkeit von vielen Schulmedizinern fast militant bestritten wird.

Doping-Index für Homöopathika und pflanzliche Heilmittel

Auf deutschen Turnieren sind Homöopathika bis einschließlich der Potenz D6 grundsätzlich verboten. Die Wartezeit (Karenzzeit) beträgt zwei Tage. Das ist die Zeit, die zwischen Turnierstart und der letzten Gabe verstrichen sein muss. Unter den verbotenen und mit einer Karenzzeit belegten Substanzen finden sich außerdem einige populäre pflanzliche Heilmittel (Phytotherapeutika).

Arnika und Ingwer

Sie müssen spätestens zwei Tage vor Turnierstart abgesetzt werden. Beide sind sehr beliebte und potente Naturheilmittel, die bei stumpfen Traumata ( Arnika) oder Magenproblemen (Ingwer) gerne auch in Selbstmedikation gegeben werden. Ingwer findet sich häufig als Zusatz in Futtermitteln und Kräutermischungen. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte die Fütterung daraufhin überprüfen.

Eukalyptus, Spitzwegerich, Thymian und Süßholzwurzel

Hierbei handelt es sich um Phytotherapeutika, die bei der naturheilkundlichen Behandlung von Atemwegserkrankungen verwendet werden. Sie müssen ebenfalls zwei Tage vor dem Turnier abgesetzt werden. Thymian und Süßholzwurzel werden außerdem sehr gerne zur Therapie von Magenerkrankungen verschrieben. Für Spitzwegerich, Thymian und Süßholzwurzel gilt: Sie sind in Fertigfuttern sie bis zu einem Anteil von 0,5% erlaubt.

Weihrauch (Boswellia) und Teufelskralle (Harpagophytum)

Die Pflanzen kommen in der Schmerzmedikation zum Einsatz, beispielsweise bei Schmerzen infolge von Arthrosen. Boswellia muss zwei, Teufelskralle vier Tage vor Turnierstart abgesetzt werden.

Salicylsäure

Die Vorstufe, Salicin, ist enthalten in Phytotherapeutika wie Weidenrinde und Pappel. Sie wird in der Leber zu Salicylsäure verstoffwechselt, ein Wirkstoff, der zur Schmerzbehandlung eingesetzt werden kann. Weidenrinde findet sich auch in Futtermitteln und vielen Kräutermischungen. Für Salicylsäure gibt es Nachweis-Grenzwerte, die im Urin nicht überschritten werden dürfen.

Capsaicin

Capsaicin zählt zu den verbotenen physikalisch wirksamen Mitteln (Hypersensibilisierung durch Auftragen auf die Haut, siehe oben)

Erlaubte Mittel und Methoden aus der Naturheilpraxis:

  • Äußere Anwendung ätherischer Öle
  • Effektive Mikroorganismen
  • Homöopathika ab D7
  • Honigsalbe
  • Nelkenöl
  • Ringelblumensalbe
  • die äußerliche Anwendung von Rosmarinöl am Huf
  • Zinksalbe und Zink-Lebertran-Salbe
  • Essigsaure Tonerde

Erlaubt ist auch Grünlippmuschelextrakt, da es gefüttert wird. Es ist indirekt gelistet unter dem Namen der darin enthaltenen Hyaluronsäure bzw. Glucosaminoglycane. Hyaluronsäure, wenn sie parenteral (Injektion) eingesetzt wird, ist dagegen verboten. Gegen Chirotherapie, Physiotherapie, Osteotherapie und den Einsatz von Magnetdecken im zeitlichen Umfeld von Turnierteilnahmen hat die FN nichts einzuwenden.Kühlung mit Wasser ist erlaubt. Kühlgamaschen ebenfalls – sofern ihre Temperatur nicht unterhalb von null Grad liegt. Ab null Grad abwärts gelten sie als Doping. Ebenfalls nicht erlaubt ist Akupunktur im Wettkampf.Die FN gibt hierfür eine Karenzzeit von 48 Stunden an.

Wer einen Turnierstart plant, sollte vor einer Behandlung seine Tierheilpraktikerin oder seinen Tierheilpraktiker informieren, damit sie sich darauf einstellen können.

Gut zu wissen

Die langen Listen der verbotenen chemischen Substanzen werden immer abgeschlossen mit der Formulierung: „… und andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Struktur oder ähnlichen biologischen Wirkung(en)“. Wer ganz sicher gehen will, kann aktuell bei der FN nachfragen.

Futtermittel können auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung auf ihre AMDR- Konformität hin überprüft werden.

Auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gibt es eine App mit ADMR-Suchmaschine

Die kostenfreie Liste der verbotenen Substanzen ist ebenfalls über die FN abzurufen.

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