Gesetzliche Regelungen

Rechts­­grund­lagen der Tierheil­praktiker Ausbildung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Wie ist der Beruf Tierheil­praktiker rechtlich geregelt?

Im Grunde genommen kann sich jeder Mensch als „Tierheilpraktiker“ bezeichnen – ohne jemals eine Ausbildung oder Prüfung absolviert zu haben. Die Ausübung einer Tierheilpraktiker-Tätigkeit unterliegt jedoch zahlreichen rechtlichen Vorgaben, unter anderem dem Arzneimittelgesetz, dem Tierschutzgesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Betäubungsmittelgesetz und weiteren Regelungen.

Außerdem müssen Tierheilpraktiker Melde- und Dokumentationspflichten beachten und sich bei Berufsantritt beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Das zeigt: Der Beruf des Tierheilpraktikers ist keineswegs frei von rechtlichen Anforderungen – und das ist gut so. Denn wer Tiere behandelt, trägt Verantwortung.

An der ATM werden relevante Rechtsgrundlagen in vorgesehenen Live-Online-Veranstaltungen mit spezialisierten Rechtsanwälten und erfahrenen Tierheilpraktikern behandelt und fachlich eingeordnet. Dabei geht es sowohl um allgemeine Rechtsgrundlagen wie Bürgerliches Gesetzbuch und Wettbewerbsrecht als auch um spezielle gesetzliche Vorgaben für Tierberufe und Tierheilpraktiker.

So erhältst du wichtige rechtliche Orientierung für Praxisgründung, professionelle Praxisführung und deinen späteren Berufsalltag als Tierheilpraktiker.

Der Tierheilpraktiker im Recht

Die Rechts­grundlagen

Es gibt eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen, die für den Beruf des Tierheilpraktikers bindend und für die Ausübung des Berufs von zentraler Bedeutung sind. 

Die ATM bietet dir in deiner Ausbildung ausführliche Videoseminare zu den Themen Praxisniederlassung und Rechtskunde, dank derer du mit der aktuellen rechtlichen Lage vertraut gemacht wirst. Auch Themen aus dem Grundgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch und Wettbewerbsrecht sowie spezielle Gesetzesgrundlagen für Tierberufe werden hier bearbeitet.

Zudem erhältst du im Zertifizierungslehrgang „Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen für Tierheilpraktiker“, der von der ATM in Zusammenarbeit mit der IHK Lübeck und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ins Leben gerufen wurde, das nötige Grundlagenwissen zum Aufbau einer eigenen Praxis.

Damit bist du sehr gut vorbereitet auf den Einstieg in die Selbstständigkeit.

Tierheilpraktiker Ausbildung ATM - Therapeut untersucht Hund am Nasenbein

Allgemeines Recht für die selbstständige Tätigkeit

Rechtsgrundlagen für kurative Tierberufe

Allgemeines Recht für die selbstständige Tätigkeit

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Dein Beginn einer tierischen Karriere!

Setze auf Lernen mit Freude und effiziente, moderne Lernmethoden. Egal, was für ein Lerntyp du bist, welches Tempo du anstrebst: Mit der ATM wirst du deine Ziele erreichen.

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