Gesetzliche Regelungen

Rechts­­grund­lagen der Tierheil­praktiker Ausbildung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Wie ist der Beruf Tierheil­praktiker rechtlich geregelt?

Im Grunde genommen kann sich jeder Mensch als „Tierheilpraktiker“ bezeichnen – ohne jemals eine Ausbildung oder gar Prüfung absolviert zu haben. Jedoch unterliegt die Ausübung einer Tierheilpraktiker-Tätigkeit auch vielen rechtlichen Vorgaben, u.a. dem Arzneimittelgesetz, dem Tierschutzgesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Betäubungsmittelgesetz und vielem mehr.

Außerdem müssen Tierheilpraktiker strenge Melde- und Dokumentationsvorschriften einhalten und sich bei Berufsantritt beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Dies sind nur einige der Dinge, die den Beruf des Tierheilpraktikers keinesfalls jeglicher rechtlichen Grundlage entziehen – und das ist auch gut so. Denn als Tierheilpraktiker haben Sie den Tieren gegenüber, die Sie behandeln, eine Verantwortung.

Bei der ATM machen wir Sie in ausführlichen Videoseminaren detailliert mit der aktuellen rechtlichen Lage vertraut, zum einen in Bezug auf allgemeine Rechtsgrundlagen, wie das Grundgesetz, Bürgerliche Gesetzbuch und Wettbewerbsrecht, zum anderen aber auch mit speziellen Gesetzesgrundlagen für Tierberufe allgemein und Tierheilpraktiker im Speziellen.

Auf das „Tierrecht“ spezialisierte Rechtsanwälte und erfahrene Tierheilpraktiker geben Ihnen ein umfangreiches Gesamtpaket an die Hand, welches Sie für die Praxisgründung und professionelle Praxisführung benötigen.

Der Tierheilpraktiker im Recht

Die Rechts­grundlagen

Es gibt eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen, die für den Beruf des Tierheilpraktikers bindend und für die Ausübung des Berufs von zentraler Bedeutung sind. 

Die ATM bietet Ihnen in Ihrer Ausbildung ausführliche Videoseminare zu den Themen Praxisniederlassung und Rechtskunde, dank derer Sie mit der aktuellen rechtlichen Lage vertraut gemacht werden. Auch Themen aus dem Grundgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch und Wettbewerbsrecht sowie spezielle Gesetzesgrundlagen für Tierberufe werden hier bearbeitet.

Zudem erhalten Sie im Zertifizierungslehrgang „Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen für Tierheilpraktiker“, der von der ATM in Zusammenarbeit mit der IHK Lübeck und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ins Leben gerufen wurde, das nötige Grundlagenwissen zum Aufbau einer eigenen Praxis.

Damit sind Sie sehr gut vorbereitet auf den Einstieg in die Selbstständigkeit.

Tierheilpraktiker Ausbildung ATM - Therapeut untersucht Hund am Nasenbein

Allgemeines Recht für die selbstständige Tätigkeit

Rechtsgrundlagen für kurative Tierberufe

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