EHV-1 Impfung: Herpes-Schutz für Turnierpferde

EHV-1 Impfung für Turnierpferde
EHV-1 Impfung: Pflicht-Schutz von Turnierpferden vor Herpes-Viren ©Patricia Lösche

Die Pflicht- Impfung gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) soll Turnierpferde künftig besser vor Ansteckung schützen. Darum ist sie seit dem 1. Januar 2023 für sie Pflicht. Bei Pferden, Eseln und Eselhybriden kann es jedoch Atemwegs-Erkrankungen und neurologische Ausfälle verursachen. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Es ist sehr ansteckend, und Turniere, bei denen sich Pferde aus vielen Beständen begegnen, erhöhen die Ansteckungsgefahr. Ist neben den Atemwegen das Rückenmark betroffen, sind sehr schwere Verläufe möglich. Bei hochtragenden Stuten auch der Verlust des Fohlens. Menschen können es weitergeben, erkranken aber nicht selbst.

Aktualisierung: Impfpflicht ab April 2024 wieder aufgehoben

Mit Wirkung vom 15. April 2024 wurde die Herpes- Impfpflicht (EHV-1 Impfpflicht) für Sportpferde in eine Impfempfehlung von FN und StIKo Vet umgewandelt. Einer der Gründe: Die Landesverbände hatten sich dagegen gewehrt. Unter anderem vor dem Hintergrund der neuen GOT (Gebührenordnung der Tierärzte) und den allgemein steigenden Kosten. Zudem hatten weder andere Länder, noch der Weltreiterverband sich dieser Regelung angeschlossen.

Welche Erkrankung wird durch das Equine Herpesvirus verursacht?

Das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) verursacht vor allem eine Erkrankung der oberen Atemwege. Erheblich seltener, aber dafür umso gefürchteter sind neurologische Symptome. Eine Erkrankung, die medizinisch als EHM (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy) bezeichnet wird. Das klingt kompliziert, meint aber nichts anderes als eine durch das EHV-1 (oder EHV-4) verursachte Rückenmarkserkrankung. Sie kann zu Ataxie (Bewegungenstörungen), Festliegen und Lähmungen mit Todesfolge führen, bei tragenden Stuten ist eine Totgeburt des Fohlens in der späten Trächtigkeitsphase möglich.

Nice to know: Ein Virus – mehrere Versionen

Das EHV gibt es in den Biotypen 1,2 4,5. Das EHV-1 als D und N-Variante. Geimpft wird gegen EHV-1, die mit Abstand häufigste Variante des Virus. Eine Infektion mit EHV-1 (D) wird häufiger als EHV-1 (N) mit neurologischen Symptomen in Verbindung gebracht, aber für die Behandlung spielt das keine Rolle. EHV-4, ein weiteres Equines Herpesvirus ist selten Auslöser der Erkrankung. Zu EHV-2 und EHV-5 Infektionen kommt es häufiger im Zusammenhang mit anderen viralen und bakteriellen Infektionen. Sie können Augensymptome und schwere Lungenerkrankungen verursachen. Die Virustypen 1 und 4 sowie 2 und 5 hängen jeweils enger miteinander zusammen.

Welche Pferde können sich mit EHV-1 infizieren?

Je nach Quelle gelten drei bis vier von fünf Pferden (60-80 Prozent) als infiziert. Die meisten Pferde sind also bereits irgendwann einmal mit dem Virus in Kontakt gekommen. Oft ohne oder nur geringe Symptome zu zeigen. Dann wird die Infektion nicht einmal bemerkt. Kompetente Immunsysteme werden mit dem Erreger also fertig.

Ist das Immunsystem aus irgendwelchen Gründen an seiner Leistungsgrenze angekommen und geschwächt, kann der Erreger erneut Symptome verursachen. So eine Immunschwäche kann die Folge von anderen Erkrankungen sein, durch Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken verursacht werden oder auch durch Stressoren wie Transporte, Stall- und Besitzerwechsel, neue Stallgenossen, Änderung in der Fütterung und andere Umweltfaktoren. Bei älteren und alten Pferden verliert das Immunsystem oft zunehmend an Kompetenz. 

Update: Impfpflicht bleibt

Nur wenige Wochen nach Einführung der Impfpflicht wurde seitens der FN bereits wieder über eine Abschaffung diskutiert. Das hatte für Verunsicherung bei Sportreitern gesorgt. Anlass der Diskussion: die Verteuerung der Turnierstarts vor dem Hintergrund der neuen Gebührenordnung der Tierärzte (GOT). Durch sie sind die Kosten für die Impfung erheblich gestiegen. Zudem gab es Überlegungen dazu, inwieweit mögliche Impfrisiken den Impfnutzen übersteigen könnten. Letzteres wurde von der StIKo Vet verneint. Der von der FN um eine erneute Abstimmung gebetene Beirat Sport entschied mit 131 zu 83 Stimmen zugunsten einer Beibehaltung der Impfpflicht. Wenngleich das Abstimmungsergebnis zeigt, dass weiterhin Diskussionsbedarf besteht. Im Baden Württemberg zahlt die Tierseuchenkasse einen Zuschuss von zehn Euro/Impfung. Alle Informationen dazu können hier abgefragt werden.

In der Latenzzeit, also dann, wenn das Virus zwar im Körper ist, aber vom Immunsystem wirkungsvoll in Schach gehalten wird, werden keine Herpesviren weitergegeben. Bei einem erneuten Ausbruch der Erkrankung wird das betroffene Tier dann wieder Ausscheider von Viren, kann also andere anstecken. Das Virus hat ein hohes pathogenes Potenzial, das heißt, es kann leicht übertragen werden und verbreitet sich deshalb schnell innerhalb des Bestandes. Darum wird die Durchimpfung ganzer Bestände als der sicherste Schutz angegeben.

Abort-Möglichkeit durch EHV-1 bei tragenden Stuten
Das Equine Herpesvirus kann in der späten Trächtigkeit zur Totgeburt des Fohlens führen ©Patricia Lösche

Wie infizieren sich Pferde mit dem EHV-1?

Die Viren werden durch Tröpfchen-Infektion übertragen. Durch Schnauben oder beim Husten wird es in die Umgebungsluft abgegeben und verbreitet sich darüber im Stall. Auch beim direkten Nasenkontakt kann es leicht übertragen werden. Die Viren können ins Blut gelangen (Viraemie), was das Risiko zur Entwicklung neurologischer Symptome erhöht. 

Je höher der Infektionsdruck – durch eine besonders hohe Virenkonzentration in der Luft oder durch intensiven direkten Kontakt – desto wahrscheinlicher eine Infektion. „Ob es zur EHM kommt, hängt mit weiteren Risikofaktoren wie Immunstatus, Alter, Geschlecht und Rasse des Pferdes zusammen sowie mit dem Auftreten einer Viraemie“, heißt es in einer Information der Klinik für Pferde an der Ludwig Maximilian Universität München dazu, und eine EHM trete deutlich häufiger im Winter und im Frühjahr auf. In Zeiten also, in denen das Immunsystem jahreszeitlich bedingt ohnehin mehr zu tun hat.

Nice to know: Keine Meldepflicht für das Equine Herpesvirus

EHV-1 ist in Deutschland keine meldepflichtige Krankheit. Infektionsherde sind daher nur schwer zu lokalisieren. Wobei seltener stabile Pferdebestände im Freizeitbereich betroffen sind. Einem erhöhten Infektionsdruck ausgesetzt sind vornehmlich Pferde, die auswärts an Veranstaltungen teilnehmen, Besitzer oder Stall wechseln oder in Verkaufsställen stehen. Auch durch die Nichteinhaltung von Hygienevorschriften nach Kontakt mit erkrankten Pferden steigt die Infektionsgefahr für andere Pferde.

Welche Symptome zeigt das Pferd bei einer Herpes-Infektion

Die Infektion mit EHV-1 (seltener mit EHV-4) verursacht beim Pferd vor allem eine Atemwegserkrankung. Es bekommt zunächst leichtes Fieber bis etwa 38,5 Grad Celsius (rektal gemessen), das bereits am zweiten Tag nach Infektion am höchsten ist und dann bis zum fünften Tag meist wieder Normalniveau erreicht. Die Lymphknoten am Unterkiefer sind vergrößert und tastempfindlich. Dazu gesellen sich Husten und Nasenausfluss. Nicht sich alle Symptome müssen auftreten und oft sind sie nur so schwach ausgeprägt, dass die Erkrankung unbemerkt bleibt. Betroffen sind die oberen Atemwege. Dazu gehören Nase, Rachen, Luftröhre, Bronchien, in denen sich das Virus vermehrt und dann nach außen weitergegeben wird.

Im weiteren Verlauf kann das Fieber am fünften Tag spontan wieder auf Temperaturen über 40°C ansteigen. Die Viren erreichen die Blutbahnen (Virämie) und verbreiten sich dadurch in den nächsten Tagen im Körper, während das Fieber wieder sinkt. Jetzt kann sich eine EHM durch Beteiligung des Rückenmarks entwickeln, wobei die Körpertemperatur leicht unter die Normaltemperatur sinkt. Im Rückenmark kommt es in dieser Phase zu Infarkten, die neurologische Ausfälle nach sich ziehen. Sie sind umso gravierender, je stärker das Rückenmark betroffen ist. 

Bei einer EHM-Erkrankung kann das Pferd unter Umständen nicht ausreichend Harn absetzen. Die abgesetzte Menge sollte darum kontrolliert werden, weil durch den Harnverhalt weitere Probleme entstehen können.

Um den Verlauf zu verfolgen, sollte bei erkrankten Pferden zweimal täglich Fieber gemessen werden, empfiehlt die Klinik für Pferde an der Ludwig-Maximilian-Universität München. „Pferde in Ruhe mit einer Temperatur höher als 38,0°C gelten als verdächtig.“

Die neurologische Form einer Herpes-Infektion des Pferdes ist relativ selten, scheint aber bei erneuten Ausbrüchen häufiger vorzukommen. Die Pferde zeigen ein gestörtes, unsicheres Gangbild (Ataxie), motorische Beeinträchtigungen einzelner Gliedmaßen (Parese) oder sogar Lähmungserscheinungen und Festliegen. Bei schweren Verläufen bleibt am Ende nur noch die Euthanasie.

Was tun, wenn ein Pferd im Stall an Herpes erkrankt ist?

Der Kontakt mit nicht infizierten Tieren aus dem heimatlichen Stall muss durch Quarantäne-Maßnahmen möglichst verhindert werden, beispielsweise durch Aufenthalt im Freien ohne direkten Kontak zu anderen Pferden oder Isolation in einem anderen Stalltrakt. Schon das Abhängen von Gittern mit Planen kann den Infektionsdruck senken. Wobei der Kontakt zu Artgenossen wenigstens auf Sicht erhalten bleiben muss, weil Isolation für die meisten Pferde ein erheblicher Stressor ist, der das Immunsystem schwächt, was die Möglichkeit eines schwereren Verlaufs erhöht. Trächtige Stuten sollten aus der Umgebung weggeholt werden, weil es insbesondere in der späteren Trächtigkeit zu Aborten kommen kann. 

So kann ein Herpes-Ausbruch beginnen

Anfang 2023 wurden in Montana/USA zunächst drei Pferde unterschiedlicher Ställe positiv auf die neurologische Form EHM (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy) getestet und es gab weitere Verdachtsfälle. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens hatten bereits vier Pferde deswegen eingeschläfert werden müssen. Auslöser waren Pferde, die an Wettbewerben teilgenommen hatten. Die wenigsten von ihnen waren erkrankt. Dafür steckten sie Stallgenossen an, die garnicht unterwegs gewesen waren. Es folgte eine großflächige Quarantänestellung über Wochen.

Genau das macht Herpes-Viren so schwer kontrollierbar. Die Einführung der Impfpflicht für Turnierpferde ist das Nachbeben eines Herpesausbruchs 2021 nach internationalen Turnieren in Spanien. Damals waren Turniergeschehen und Zuchtveranstaltungen über Wochen lahmgelegt. Wo keine Impfpflicht besteht, sollten verantwortungsvolle Besitzer in jedem Fall ihr Pferd gut beobachten, bevor es mit Pferden aus anderen Beständen in Kontakt kommt oder nachdem der Kontakt stattgefunden hat, um nicht unbeabsichtigt zur Verbreitung beizutragen, wie in Montana geschehen. Sollte es zu einer Erkrankung kommen, müssen auch die anderen Pferdehalter informiert werden.

Auch Menschen können das Virus weitertragen, erkranken aber nicht selbst. Sie bemerken deshalb nicht, wenn sie das Virus mit zum nächsten Pferd nehmen. Darum sollten im Umgang mit erkrankten oder als frisch infiziert identifizierten Pferden entsprechende Hygienemaßnahmen eingehalten werden:

  • Einmalhandschuhe tragen
  • Händewaschen nach jedem Kontakt
  • Kleidungswechsel vor Verlassen des Stalles
  • Desinfektionsmatten vor Box und Stall
  • Kontakt mit anderen Pferden und ein Betreten fremder Bestände möglichst vermeiden

Ein Nüsternschutz für die Pferde, wie er für Headshaker verwendet wird, kann eventuell zusätzlich einen kleinen Beitrag leisten, die Viruslast der Luft zu verringern. Es waren Physiotherapeut, Hufschmied, Bereiter und Co am Pferd? Sie müssen unbedingt informiert werden, weil sie das Virus verbreiten können. Nach Bekanntwerden der Erkrankung müssen solche Termine selbstverständlich abgesagt werden.

Bei einem Herpes-Ausbruch werden immer ganze Bestände unter Quarantäne gestellt. Die Quarantänemaßnahmen können „wieder aufgehoben werden, wenn es über einen Zeitraum von vier Wochen zu keinen weiteren neurologischen Fällen oder Fieber mehr gekommen ist“, empfiehlt die Klinik für Pferde an der Ludwig-Maximilian-Universität München.

EHV-1 Impfung ist seit 1.1.2023 Pflicht für Turnierpferde
Die EHV-1-Impfung verringert die Ansteckungsgefahr in Beständen © PhotoLizM/Pixabay

Wie hilft die EHV-1 Impfung?

Auch wenn die Herpes-Infektion bei den meisten Pferden milde verläuft, sind das Risiko für die Pferde, aber auch die wirtschaftlichen Folgen nicht zu unterschätzen. 2021 wurden internationaler Turniersport und Zuchtveranstaltungen durch einen Herpes-Ausbruch auf mehrere Wochen lahmgelegt. Europaweit wurden für diese Zeit Veranstaltungen abgesagt und viele Pferdebesitzer hatten Angst um ihre Pferde. In unseren COVID-19-geschulten Ohren klingt das durchaus pandemisch.

Pferde können sich zwar auch nach einer Impfung anstecken und symptomatisch werden. Was die Impfung vor allem verhindern soll und kann, ist die Menge ausgeschiedener Viren und damit das Ansteckungsrisiko für Pferde dort, wo Pferde aus den unterschiedlichsten Ställen zusammenkommen: Auf Veranstaltungen für Rennpferde und in Vollblutzuchten ist sie schon seit Jahren verpflichtend. Nun auch für Turnierpferde. 

Equines Herpesvirus – so wird gegen EHV-1 geimpft

Impfung
(1.-3.Impfung: Grundimmunisierung)
LebendimpfstoffInaktivimpfstoff
Erste ImpfungAlter: 6 MonateAlter: 6 Monate
Zweite Impfung
(gleicher Impfstoff, wie erste Impfung)
4 – 6 Wochen nach der 1. ImpfungMindestens 28 Tage, höchstens 42 Tage nach Erstimpfung
Dritte Impfung5 – maximal 6 Monate  + 21 Tage nach 2. Impfung5 – maximal 6 Monate  + 21 Tage nach 2. Impfung
Wiederholungsimpfungenalle 6 Monate  + 21 Tagealle 6 Monate  + 21 Tage
EHV-1 Impfschema (Quelle: FN)

Nach der 2. Impfung sind Turnierstarts 14 Tage später erlaubt, nach der 3. Impfung und nach den Wiederholungsimpfungen sieben Tage später. 

Desweiteren gelten gemäß FN folgende Bestimmungen für alle nach LPO und WBO durchgeführten Leistungsschauen: „Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.“ Die jeweils geltenden Regeln sind aber grundsätzlich aktuell bei Veranstaltern zu erfragen.

Fazit

Sicher verhindern lässt sich eine Infektion nicht. Aber neben einer Impfung kann ein kompetentes, stabiles Immunsystem den Ausbruch einer Erkrankung verhindern. Zusätzlich zu guten Haltungs- und Nutzungsbedingungen können insbesondere alternativmedizinische Behandlungsmethoden wie zum Beispiel die Akupunktur zusätzlich und prophylaktisch dabei helfen, das Immunsystem zu stärken, damit es die Viren besser abwehren kann. Das ist die Domäne geschulter Tierheilpraktiker.

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Patricia Lösche

Patricia Lösche ist freie Autorin, Text- und Bild-Journalistin. Der Dolmetscher-Ausbildung folgten Biologie- und Journalistik-Studium, freier und redaktioneller Journalismus für verschiedene große Verlage. Später dann die Ausbildung zur Tierheilpraktikerin an der ATM und die Tierpsychologie-Ausbildung an der ATN. Empathie, Achtung und Verständnis auf Augenhöhe im Umgang mit Tieren sind Patricia Lösche ein besonderes Anliegen. 

Seit 2014 schreibt sie für ATM und ATN Blogbeiträge, ist Autorin zahlreicher Lehrskripte mit einem breiten Fächerkanon und betreut als ATN-Tutorin Studierende unterschiedlicher Fachbereiche. In die Wissensvermittlung fließen mehrjährige Praxis-Erfahrungen aus der naturheilkundlichen und verhaltenstherapeutischen Behandlung von Pferden, Hunden und Katzen ebenso ein, wie die jahrzehntelange Erfahrung eigener Pferde-, Hunde- und Katzenhaltung. Sie ist Mitglied im Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) und 1.Vorsitzende im Berufsverband der Tierverhaltensberater und –trainer (VdTT).

Quellen:

Biocontrol: Veterinär.Labor.Partner: Equines Herpes-Virus 1-2-4-5 (4/21)

Vetline.de: Impfung gegen EHV-1 (18.3.2021)

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN):Herpes-Impfung bei Pferden

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): Merkblatt „Gesundheitsvorsorge: Pferde richtig impfen“

Prof. Dr. Lutz Gohring, Prof. Dr. Klaus Osterrieder: Informationen zum Equiden Herpesvirus (2020), Merkblatt der Klinik für Pferde an der Ludwig Maximilian Universität München

(Der Zugriff auf alle Quellen erfolgte am 28.1.2023)

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